1. Geltungsbereich und Grundlagen
1.1 Nachfolgend wird der Kunde als Auftraggeber (AG) und die Firma Kuhlmann GmbH & Co. KG – Muldendienst als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
1.2 Für alle Aufträge zur Containergestellung und Abfallentsorgung gelten ausschließlich diese Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Terminangaben des AN sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine. Als Nachweis für die erbrachte Leistung gilt die Unterschrift des Fahrers auf unserem Leistungsnachweis.
2. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
2.1 Wir führen den Auftrag im Rahmen der technischen Möglichkeiten unserer Fahrzeuge und Geräte ordnungsgemäß aus. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung Dritte einzusetzen.
2.2 Bei höherer Gewalt, Streik oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen entfällt jegliche Haftung für Verzögerungen; wir können in diesem Fall ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
3. Pflichten des Auftraggebers (AG) & Abfallinhalte (Asbestverbot)
3.1 Kein Sondermüll / Strenges Asbestverbot: In die bereitgestellten Behälter dürfen ausschließlich die vorab vereinbarten Abfälle eingebracht werden. Gefährlicher Abfall und Sondermüll sind strikt ausgeschlossen.
3.2 Asbestfreiheit: Der AG bestätigt mit der Bestellung, dass der eingefüllte Abfall asbestfrei ist. Asbestfreiheit gilt rechtlich nur dann, wenn:
- das Gebäude, aus dem der Abfall stammt, nach dem 31.10.1993 errichtet wurde,
- oder nachweislich nach dem Stand der Technik (VDI 6202 Blatt 3) saniert oder vorab erkundet wurde und keine Belastung vorliegt. Bei Verstößen oder falschen Angaben haftet der AG vollumfänglich für alle Schäden und Mehrkosten.
4. Aufstellung, Standplatz und Verkehrssicherung
4.1 Der AG stellt sicher, dass der Aufstellort über eine feste, ausreichend befestigte Zufahrt verfügt. Unsere Lkw haben ein Gesamtgewicht von bis zu 26.000 kg.
4.2 Für Schäden an Einfahrten, Hofflächen, Straßen oder unterirdischen Leitungen, die durch das hohe Fahrzeuggewicht oder das Absetzen/Aufnehmen der Behälter entstehen, übernimmt der AN keine Haftung.
4.3 Das Befahren von Bürgersteigen oder schmalen Einfahrten erfolgt auf alleinige Anweisung und Gefahr des AG.
4.4 Öffentlicher Raum: Steht der Container im öffentlichen Straßenraum (z. B. am Straßenrand), ist der AG für die Einholung der behördlichen Sondernutzungserlaubnis sowie für die Verkehrssicherungspflicht (Beleuchtung, Absperrung) verantwortlich und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
5. Befüllung und Container-Handhabung
5.1 Container dürfen nur bis zur Schräge / Oberkante des Seitenrandes und maximal bis zur zulässigen Behälternutzlast befüllt werden. Überfüllte Container werden laut Straßenverkehrsordnung nicht transportiert.
5.2 Muss wegen Überladung eine vergebliche An- oder Abfahrt erfolgen oder vom AG umgefüllt werden, gehen die Kosten zu Lasten des AG.
5.3 Für die Einhaltung der Inhaltsgewichte bei Pauschalpreisen gelten folgende Höchstgrenzen (Mehrgewicht wird nachberechnet):
- 5 cbm Mulde: bis max. 750 kg
- 7 cbm Mulde: bis max. 1000 kg
- 10 cbm Mulde: bis max. 1400 kg 5.4 Während der Mietzeit (maximal 10 tage mietfrei, ab dem 11. Tag 1,– EUR pro Tag und Behälter) haftet der AG für Beschädigungen, Verlust oder unbefugtes Befüllen durch Dritte. Vorbeschädigungen sind sofort bei Übergabe zu melden. Klappen und Deckel an Containern sind auf eigene Gefahr zu bedienen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die vereinbarten Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Wartezeiten und vergebliche Fahrten, die der AG zu vertreten hat, werden nach unseren Sätzen in Rechnung gestellt.
6.3 Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Eine Aufrechnung durch den AG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Vorzeitiger Leistungsbeginn & Widerrufsrecht
7.1 Der AG stimmt ausdrücklich zu, dass wir noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (Container-Bereitstellung) beginnen.
7.2 Dem AG ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt. Bei einem Widerruf nach teilweiser Erbringung (z. B. nach aufgestelltem Container) hat der AG Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 32278 Kirchlengern